I. Allgemeines

Die Taschengeldbörse Korschenbroich (im Folgenden „Taschengeldbörse“ genannt) wird von „SÄG 50plus Korschenbroich eV“ gemeinsam mit der Stadtverwaltung Korschenbroich und dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss als Koordinierungsstelle betrieben und richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre, Jobanbieter sind Privatpersonen, die gelegentlich einfache und ungefährliche Arbeiten (vgl. Abschnitt 2) zu verrichten haben.

Da die Jugendlichen innerhalb der Taschengeldbörse kurzfristig und möglichst unbürokratisch helfen möchten, ist ein abhängiges und damit sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ebenso wie eine Vermittlung an Gewerbetreibende nicht vorgesehen.

Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter müssen sich bei der Taschengeldbörse schriftlich (Formular) anmelden. Die Sorgeberechtigten müssen der Teilnahme an der Taschengeldbörse zustimmen. Nach der Anmeldung werden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Taschengeldbörse ein persönliches Gespräch mit den Beteiligten führen. Anschließend wird  durch die Stadtverwaltung Korschenbroich eine Prüfung  vorgenommen, ob die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Verfahren gegeben sind. Dies geschieht durch die Einholung eines Führungszeugnisses; dieses ist für die Beteiligten kostenfrei. Sollte die Zulassung im Ausnahmefall verweigert werden, erfährt die Taschengeldbörse keine Einzelheiten. Der v.g. Prüfung stimmen die Beteiligten mit ihrer Anmeldung zu.

Nach Anmeldung, durchgeführtem Gespräch und erfolgter Prüfung erfolgt die Registrierung der Verfahrensbeteiligten. Diese erklären  sich mit der Speicherung  und Weitergabe der erhobenen Daten mit dem Ziel der Kontaktherstellung zwischen Jugendlichen und Jobanbietern einverstanden. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht. Auf Nachfrage wird über die gespeicherten Daten jederzeit Auskunft gegeben; auf Verlangen sind die Daten zu berichtigen oder zu löschen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen

Die Taschengeldbörse kann nicht garantieren, dass es für jeden angebotenen Job Abnehmer gibt und dass jedem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Sie garantiert auch nicht dafür, dass individuelle Absprachen zwischen Anbieter und Jobber eingehalten werden oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden.

II. Erlaubte Tätigkeiten

Die Arbeiten müssen für den Jugendlichen gefahrlos und ohne größere körperliche Belastung durchführbar sein Sie dürfen nur kleinere Arbeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind und dem körperlichen sowie geistig-seelischen Entwicklungsstand des Jugendlichen entsprechen. Um gelegentliche geringfügige Hilfeleistungen, die in Frage kommen können, handelt es sich zum Beispiel bei (vgl. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz): leichte Tätigkeiten im Haushalt und im Garten, Botengänge, Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen, Nachhilfeunterricht, Betreuung von Haustieren, Einkaufstätigkeiten. Pflegeleistungen dürfen aber nicht erbracht werden.

III. Arbeitszeit, Vergütung

Die tägliche Arbeitszeit für die Jugendlichen darf die Dauer von nicht mehr als zwei Stunden täglich und zehn Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die Beschäftigung darf zudem nicht vor oder während des Schulunterrichts erfolgen. Damit die Entwicklung und die schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht gefährdet werden, darf die Beschäftigung ausschließlich an Werktagen (Montag bis Samstag) stattfinden und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends verrichtet werden. Zu beachten ist außerdem, dass Jugendliche bis 14 Jahre nur bis 18 Uhr arbeiten dürfen.

Das empfohlene Taschengeld beträgt mindestens 7 Euro je Stunde. Ein anderer Satz kann individuell zwischen den Jobanbietern und Jugendlichen vereinbart werden.

IV. Sicherheit

Jobanbieter sind verpflichtet, die Jugendlichen zur Vermeidung von Unfallgefahren und physischer Belastung durch ungünstige Körperhaltung entsprechend einzuweisen und z.B. nur einwandfreie Geräte (z.B. Rasenmäher) zur Verfügung zu stellen.

V. Zu beachtende gesetzliche Regelungen

Sozialversicherungsrecht: Tätigkeiten im Rahmen dieser Taschengeldbörse sind nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu beurteilen, wenn keine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber gegeben ist. Sollte allerdings  aus der zunächst einmaligen Hilfestellung eines Jugendlichen ein Beschäftigungsverhältnis entstehen, muss der Jugendliche bei der Minijobzentrale angemeldet werden.

Einkommensteuer/Umsatzsteuer: Der Jugendliche muss nur Einkommensteuer zahlen, wenn sein Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz den Grundfreibetrag für Ledige übersteigt. Da sie unter die Kleinbetragsregelung fallen, sind Jobber von der Umsatzsteuer befreit (vgl. § 19 UStG).

Bezug von Sozialleistungen: Jobbern oder deren Eltern, die Sozialleistungen (SGB II, BAFöG, Wohngeld etc) beziehen, müssen unter Umständen das erzielte Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger angeben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem zuständigen Leistungsträger in Verbindung.

Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung:  Wir empfehlen jedem Jobsucher, dafür zu sorgen, dass eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung (ggf. über die Eltern) vorhanden ist, da ansonsten auch  für evtl. versicherungsrelevante Schäden keine Versicherung besteht. Darüber hinaus sind die Jugendlichen, sofern nicht in Ausbildung, i.d.R. über die private oder gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert (Familienversicherung). Die Versicherungsbedingungen sollten im Einzelfall geprüft werden, ob die Tätigkeiten der Taschengeldbörse abgedeckt sind.

VI. Hinweise

Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontakt- bzw. Koordinierungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung. Auch bei der Taschengeldbörse kann es zu Schwierigkeiten im menschlichen Miteinander kommen, z.B. wird ein Job unter den gegebenen  Umständen nicht zu Ende gebracht. Grundsätzlich sollen Jobanbieter und Jugendliche die auftretenden Schwierigkeiten mit gegenseitigem Respekt und Verständnis selbst regeln. Wenn das in einer bestimmten Situation nicht möglich ist, bitte die Koordinierungsstelle der Kontaktbörse einschalten, damit eine Lösung gefunden wird.

Erforderliche Dokumente

Jugendliche Anmeldebogen Taschengeldbörse

Job-Anbieter Anmeldebogen Taschengeldbörse

Zustimmung Einholung Führungszeugnis

Datenschutzrechtliche Erklärung für die Teilnahme

Flyer